Rechtsform
Mindestens 10.000 € seit 1.1.2024.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Mindeststammkapital 10.000 € seit 1.1.2024, davon mindestens die Hälfte, jedenfalls 5.000 €, bar einzuzahlen. Der Gesellschaftsvertrag bedarf eines Notariatsakts (§ 4 Abs. 3 GmbHG). Firmenbuchgebühren Stand 1.4.2025: 44 € Eingabengebühr, 449 € Eintragungsgebühr; beide können nach dem NeuFöG entfallen. Die angegebenen Notarkosten sind Erfahrungswerte und hängen von Umfang und Komplexität des Vertrags ab.
