Nebenkosten

Aus welcher Sicht rechnen Sie?
Eingetragen wird üblicherweise ein Höchstbetragspfandrecht von rund 120 % der Darlehenssumme — der Rechner berücksichtigt das.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung, mindestens des Grundstückswerts (§ 4, § 7 GrEStG). Eintragungsgebühren 1,1 % für das Eigentumsrecht und 1,2 % für das Pfandrecht (TP 9 lit. b GGG). Der Notartarif ist als degressive Schätzung hinterlegt und richtet sich im Einzelfall nach dem Notariatstarifgesetz und dem tatsächlichen Aufwand. Die befristete Gebührenbefreiung für Eigenheime gilt nur für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind.