Übergabe

Nach der Grundstückswertverordnung zu ermitteln — Pauschalwertmodell, Immobilienpreisspiegel oder Gutachten. Als Startwert sind 65 % des Verkehrswerts hinterlegt.
Ausgleichszahlungen an Geschwister, übernommene Kredite, kapitalisiertes Wohnrecht oder Ausgedinge.
Steht im Einheitswertbescheid des Finanzamts. Wird für § 26a GGG mit drei multipliziert.
Für die überschlägige Pflichtteilsrechnung.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Erwerbe im begünstigten Familienverband gelten grunderwerbsteuerlich stets als unentgeltlich; Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert, der Tarif ist der Stufentarif mit 0,5 % bis 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber (§ 7 GrEStG). Außerhalb des Familienverbands entscheidet das Verhältnis von Gegenleistung zu Grundstückswert über entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich. Der Betriebsfreibetrag von 900.000 € setzt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG voraus. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Familienkreis ist der einfache Einheitswert maßgeblich. Die Eintragungsgebühr bemisst sich bei begünstigten Erwerbsvorgängen nach dem dreifachen Einheitswert, höchstens 30 % des Verkehrswerts (§ 26a GGG). Die Pflichtteilsrechnung ist eine stark vereinfachte Überschlagsrechnung ohne Berücksichtigung von Anrechnungen, Vermächtnissen, Nachlassverbindlichkeiten und Bewertungsfragen.